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Letzte Änderung:
12.11.2017, 19:21

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Regelungen

Es gelten die Wettkampfbestimmungen, die Wettkampflizenzordnung, die Rechtsordnung und die Antidopingbestimmungen des DSV. Teilnahmeberechtigt sind alle Schwimmer eines Vereins oder einer SG, die über ihre Verbände der FINA angehören. Für Behinderte mit entsprechendem Klassifizierungsnachweis sind zusätzlich die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) anzuwenden.

Für die Wettkämpfe 1, 2, 5, 6, 11, 12, 14, 17, 18, 21, 22 gilt die Zweistart-Regelung. Für alle anderen Wettbewerbe gilt die Einstartregel gem. WB §125.

Die Lauf- und Bahneinteilung erfolgt nach den angegeben Meldezeiten ohne Berücksichtigung der Jahrgangszugehörigkeit. Die Wettkämpfe 5 bis 8 werden als Vorläufe gem. WB § 122 gesetzt.

Für Wettkampf 3 und 4 200m Lagen gelten folgende Richtzeiten:

 

2006

2005

2004

2003

2002

2001 u.ä.

Wk 3  200 Lagen weiblich

3:35

3:25

3:15

3:10

3:05

3:00

Wk 4  200 Lagen männlich

3:35

3:25

3:15

3:10

3:00

2:55

 

Die Siegerehrung ist Bestandteil des Wettkampfes. Protokoll und Wettkampfergebnisdateien werden zeitnah auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt. Protokolle in Papierform werden ausschließlich auf Bestellung erstellt, bitte bei Abgabe der Meldungen angeben! Protokolle und Urkunden werden nur bei Hinterlegung von € 3,00 und einem adressierten DIN C4 Umschlag nachgesendet.

Kampfrichter:  Die meldenden Vereine haben sich am Kampfgericht zu beteiligen. Bis zu 25 Meldungen ist mindestens ein Kampfrichter, ab 26 Meldungen sind mindestens zwei geprüfte Kampfrichter pro Wettkampfabschnitt zu stellen. Die Kampfrichtersitzung findet um 8.30 Uhr bzw. nach Bekanntgabe im Foyer des Emma-Jaeger-Bades statt.